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(Raach am Hochgebirge-Wartenstein / Gloggnitz / Neunkirchen)
Südwestlich von Gloggnitz (ca. 3km Luftlinie) an der Straße,
die von dieser Stadt über Schlagl bzw. Raach in das Feistritztal
führt, erhebt sich die Burg.
Um 1130 wird urk. ein "miles ... Regnboto" genannt; in
diesem Schriftstück schenkte dieser Ritter dem Kloster Formbach/Inn
zwei Bauerngüter im Orte Raach (OÖUB I 649 Nr. 72). Dieser
Reginbot war wahr-scheinlich mit dem Raum um Raach, Schlagl und
Sonnleiten von dem Grafen Formbach-Pitten belehnt worden. Da die
Burg Wartenstein innerhalb dieses Ge-bietes liegt - damals bestand
sie noch nicht - so wird dieser Ritter der erste erwähnte Besitzer
dieses Gebie-tes gewesen sein. Sein festes Haus kann in Raach an-genommen
werden. Ungefährt 60 Jahre später scheint bereits ein
"Hermannus de Wartenstein" (OÖUB I 707 Nr. 254) auf;
noch um 1170 wird ein Eberhard von Raach erwähnt, es kann daher
die Erbauung der Burg nach 1170 und vor 1190 gesetzt werden. Hermann
war ein niederer Dienstmann der steir. Ottokare und kann als Bauherr
angesehen werden. Es ist nicht ausge-schlossen, dass er aus der
Familie der Grafen von Pitten stammte, vielleicht sogar mit Hermann
von Pitten identisch ist. Um 1215 dürfte er gestorben sein
und sein Bruder (?) Konrad trat die Nachfolge an, der in einer Urkunde
aus 1220 nicht mehr die Bezeichnung miles, sondern ministerialis
führt, er war also in der Rangordnung gestiegen; denn ein solcher
Dienstherr hatte das Recht, eigene Gefolgsleute (milites) zu haben.
Für die nächsten sechs Jahrzehnte fehlen alle Nachrichten.
Erst 1287 scheint Wartenstein wieder auf und wird in der betreffenden
Urkunde als "castrum" bezeichnet; d.h. sie war also bereits
eine Burg mit militärischer Funktion! Heinrich von Stubenberg
hieß der neue Herr, dem "her Ercheger" folgte, vermutlich
ein außerehelicher Sohn des Stubenbergers. Nach dem Tode Erchengers,
zwischen 1311 und 1326, wurde die Burg landesfürstlich. Die
österr. Herzöge belehnten die Herren von Falkenberg mit
dem "vest haus", d.h. eine stark befestigte Anlage = Burg.
Die Falkenberger hatten ihren bedeutendsten Besitz n. der Donau
im Kampgebiet, Wartenstein wurde durch Pfleger ver-waltet. Nach
dem Tode des letzten Falkenbergers, 1355, traten die Herren von
Capellen und die Herren von Wallsee als nächste Verwandte die
Erbschaft an, aber diese verzichteten noch im selben Jahr zugunsten
der Capeller, die aber auch nicht lange im Besitz der Herrschaft
Wartenstein blieben, sie verkauften alles dem Landesfürsten,
der aus wehrpolitischen Gründen daran interessiert war (Semmering).
Die 1379 erfolgte Länderteilung zwischen den Herzogen Albrecht
III und Leopold III wirkte sich auch für Wartenstein aus. Hzg.
Leopold III sah sich infolge seiner ungünstigen Finanz-lage
gezwungen, diesen Besitz 1380 an Hermann I von Cilli zu verpfänden.
Diese Grafen von Cilli blieben aber nur 2 Jahre Herren von Wartenstein,
denn 1382 kaufte Hzg. Albrecht III die Herrschaft um 4000 Pfd. zurück;
diese Summe hatte er von Iwan von Bernstein erhalten. So hatte die
albertinische Linie der Habsburger den Besitz erworben, die Verwalter
waren Burggrafen. Von Hzg. Albrecht V bekam 1412 Leopold von Eckartsau
Burg und Herrschaft als "Leibgeding", aber bald darauf
bewog die wehrpo-litische Bedeutung der Veste den Herzog, diese
wieder in ldfl. Besitz zu nehmen; der Eckartsauer erhielt dafür
Schaunberg/OÖ. Wieder war es die schlechte Finanz-lage, die
Hzg. Albrecht V zwang, Wartenstein 1428 an seinen Vetter Friedrich
IV. von Tirol zu verpfänden. War es auch Herzog Albrecht gelungen,
die Ver-pfändung nach einigen Jahren wieder aufzuheben, so
musste er doch nach seiner Wahl zum Deutschen König eine neuerliche
Pfandsumme auf Wartenstein von dem Tiroler aufnehmen, wodurch die
albertinische Linie diesen Besitz verlor. Nach dem Tode Albrechts
V (II.) hatte Friedrich V. von Steiermark, der spätere K. Friedrich
III., die Vormundschaft über Sigmund, dem Sohne Friedrich IV.
von Tirol, übernommen und hob die Verpfändung zu Lasten
seines Mündels auf, dem es auch trotz verschiedener Bemühungen
nie mehr gelang, die Herrschaft Wartenstein zu erwerben, der Besitz
war wieder landesfürstlich geworden, Pfleger führten die
Verwaltung. In den Siebzigerjahren d. 15 Jh. übergab diesen
Besitz der Kaiser dem von ihm ge-gründeten St. Georgsorden,
um diesem Orden eine finanzielle Grundlage zu schaffen. In den Wirren
zwischen K. Friedrich III. und Kg. Matthias Corvinus war es diesem
gelungen, einen siegreichen Vorstoß in das Semmeringgebiet
zu machen, Wartenstein war in höchster Gefahr, in die Hände
von Ungarn zu fallen. Da erzielte der damalige Hochmeister des St.
Georgorden mit Kg. Matthias Corvinus einen Vergleich - Wartenstein
wurde neutralisiert. Dieser Zustand währte aber nicht lange,
das siegreiche Vor-dringen der Ungarn über den Semmering in
das Mürztal entschied auch das Schicksal der Burg, ohne belagert
worden zu sein, kam sie in den Besitz des ung. Königs. Nach
seinem Tod 1490, setzte unter K. Maximilian I. die Wiedergewinnung
der Steiermark und (Nieder-)Österreichs ein und im Zuge dieses
militärischen Vorgehens wurde auch Wartenstein wieder habsburgisch.
In all diesen schweren Zeiten saßen hier die Pfleger des Ordens,
der in eine Krise geraten war und dringend einer Reorganisation
bedurfte. Um die Rettung zu erreichen, übergab der Hochmeister
einen Teil der Ordensgüter dem Bischof von Wr. Neustadt, der
sich verpflichten musste, selbst in den Orden einzutreten und "die
in Wiener Neustadt ansässigen Georgritter mit Quartier und
Verpflegung zu versorgen". In der darüber ausgestellten
Urkunde vom 6. Nov. 1522 scheint u. a. der Pfleger Wolfgang Leroch
(Lerch) als Zeuge auf, der ein sehr umsichtiger Verwalter war. Während
des Einfalles der Türken blieb die Veste verschont, obwohl
die Umgebung schweren Schaden litt.
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Da der neue Bischof von Wr. Neustadt, Johann Fabri, dem Orden nicht
beitrat, verlangte der Hochmeister Prantner die Rückgabe aller
seinerzeit übergebenen Güter. Es kam zu einer grundlegenden
Veränderung im Gutsbesitz. Nach dem Tod des genannten Hochmeisters
(1541) wurde von K. Ferdinand I. die ldfl. Finanzkammer mit der
Ver-waltung des Ordensbesitzes betraut. Die immer noch bestehende
Gefahr neuer Türkeneinfälle zwang den Kaiser zu starken
Rüstungen, wozu er reiche Geldmittel benötigte. Mit Zustimmung
des Papstes wurde auch die Herrschaft Wartenstein verpfändet,
die Geldgeber mussten sich u. a. verpflichten, für die Wehrhaftigkeit
der Burg zu sorgen und auch bei der Bestellung der Verwalter machte
der Landesfürst seinen Einfluss geltend. Von den Pächtern
dieser Zeit sei Christoph Urschenbeck genannt, der sich bemühte,
den Besitz als freies Eigentum seiner Familie sicher-zustellen.
Er verstand es durch Darlehen an den Landesfürsten, das ganze
Gut zu seinen Gunsten zu belasten, welche Finanzpolitik sein Sohn
Bernhart fortsetzte und dem es gelang, Burg und Herrschaft von dem
ideenmäßigen Rechtsnachfolger des St. Georgordens, dem
Grazer Kollegium der Jesuiten, käuflich als Eigentum zu erwerben.
Bis 1633 (?) saßen die Urschenbeck auf Wartenstein; ihnen
folgten die Herren von Petrowitsch. Durch eine Testamentsklausel
des Georg Andreas aus diesem Geschlecht, sollte beim Aussterben
aller Erbberechtigten dieses Hauses der Wiener Servitenorden die
Rechtsnachfolge antreten, Casimir gelang es aber, von den Serviten
eine Verzichtserklärung auf ihre Ansprüche zu erreichen.
In dem langen Rechtsstreit gegen die Urschenbecks wegen der Höhe
des Kaufbetrages war Casimir nicht so glücklich, er verlor
den Prozess und musste 71.000 Gulden nachzahlen. Bis 1720 blieben
die Petrowitsch Eigentümer, dann folgten die neapolitanischen
Grafen Stella, die infolge ihrer Stellungen, die sie bekleideten,
selten auf Wartenstein weilten und daher Verwalter bzw. Pächter
bestellten, was auch von ihren Nach-folgern gesagt werden kann.
Es war die Familie Caracciolo, die bis 1870 die Herrschaft besaß.
Einem Verwalter dem ein oder zwei Kanzlisten, ein Jäger und
ein Gerichtsdiener zur Seite standen, oblag die Betreuung der Güter
und des Schlosses, in welchem sie amtierten und wohnten. Der nächste
Eigentümer war das Haus Liechtenstein. Während des 2.
Weltkrieges waren im Schloß staatliche und Wehrmachtsstellen
untergebracht. Im April 1945 wurde durch das Vordringen der Russen
dieser Raum Kampfgebiet und nachher der Bau von der Besatzungsmacht
bean-sprucht. Von dem Fürsten Franz Josef II. von und zu Liechtenstein
wurde 1957 im Auftrag des schwe-dischen Industriellen und Philantropen
Dr. Axel L. Wenner-Gren das Schloss angekauft und zu dem europäischen
Zentrum seiner wissenschaftlichen Stiftung - Wenner-Gren Foundation
for Anthropo-logical Research of New York - durch den Architekten
Richard Praun umgestaltet. Die feierliche Übergabe an die Anthropologen
erfolgte am 17. Aug. 1958.
Durch den Torturm mit seinem Haupttor und der Fußgängerpforte
kommt man in den langgestreckten Hof. An seiner W-Seite die ehem.
alte Hochburg mit Palas und viereckigem Berchfrit; an diesen Bautrakt
schließt nördlich die (neue) Stiegenanlage mit ihren
beiden Podesten an, dann folgt der Küchentrakt. Die O-Seite
des Hofes nimmt der nach 1957 umgebaute Gebäudeteil ein, an
dessen südlichem Ende sich ein zweiter Berchfrit erhebt, sein
oberstes dreifenstriges Geschoß kragt vor. Die schwach ovalförmige
Anlage schließt im N ein starker Wachtturm ab. Der W-Trakt
der Anlage mit Berchfrit und Palas kann i. d. 4. V. d. 12. Jh. gesetzt
werden. Mit größter Wahrscheinlichkeit wurde im Zuge
dieses Baugeschehens auch eine der Zeit entsprechende einfache Ringmauer
errichtet. Es war somit jene dreieckige Grundrissgestaltung geschaffen
worden, die dann in der fortschreitenden Entwicklung der Wehrhaftigkeit
zur Errichtung der beiden Türme am N-Ende und in der SO-Ecke
führte an der Innenseite der Ringmauer standen sicher einfache
Holzbauten, die als Schupfen und Stallungen Verwendung fanden. Damit
war die ma. Burg vollendet, die infolge ihrer strategischen Bedeutung
mit Recht die Bezeichnung castrum führte. Die Gotik nahm nur
geringe Bauänderung vor: die bis 1873 in der urspr. Form bestehende
Kapelle mit ihren Fresken war erbaut worden und mancher Innenraum
erhielt gotischen Schmuck. Die kommende Renaissance ge-staltete
auch diesen Bau in ihrem Geiste um, der ma. Baucharakter musste
modernen Wohn- und Vertei-digungsanlagen Platz machen. Die ö.
Ringmauer wurde Außenmauer des hier errichteten Wohntraktes
und ein ähnlicher Einbau wurde zwischen Hochburg und N-Turm
geschaffen; diese Um- bzw. Neubauten können i.d.3.V.d.16.Jh.
gesetzt werden. In die Zeit d.1.H.d.17.Jh. fällt die Errichtung
des Torturmes und die sich zu seinen beiden Seiten erstreckenden
Bastionsanlagen wie auch der neuen Kapelle. Dies war der Bauzustand
bis 1873. Eine Überprüfung der "Zufluchtsörter"
wegen der drohenden Türkengefahr ergab zwar auf Wartenstein
hinreichende Waffen- und Munitionsvorräte, aber einen schlechten
Vertei-digungszustand, was Schloss und Umgebung fühlen mussten.
In einem Bericht aus 1748 wird dagegen der Bauzustand als ein guter
bezeichnet. Kleine bauliche Veränderungen wurden von dem Architekten
Ignaz Banko in den siebziger Jahren d.19.Jh. vorgenommen. Der bereits
im 17. Jh. bis zur Dachhöhe angetragene SO-Turm wurde wieder
erhöht, die beiden anderen Türme bekamen oben vorkragende
Stockwerke und einige Gebäude Erker und Balkone, alle Bauteile
wurden neu gedeckt.
Die Burg war der verwaltungspolitische Sitz der gleichnamigen Herrschaft,
die vor allem den oben genannten Raum um Raach, Schlagl und Sonnleiten
umfasste, und hier saß der Herr, der über jene Rechtsfälle
entschied, für welche die niedere Gerichtsbarkeit zuständig
war und dem auch die Ausübung der Ortsobrigkeit für leichte
und schwere Polizeiübertretungen oblag. Aus einem Schriftstück
des 16. Jh. geht hervor, dass damals die Herrschaft in ein unteres
und oberes Amt geteilt war.
weitere
Informationen über Wartenstein
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