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WARTENSTEIN

 

(Raach am Hochgebirge-Wartenstein / Gloggnitz / Neunkirchen)

Südwestlich von Gloggnitz (ca. 3km Luftlinie) an der Straße, die von dieser Stadt über Schlagl bzw. Raach in das Feistritztal führt, erhebt sich die Burg.

Um 1130 wird urk. ein "miles ... Regnboto" genannt; in diesem Schriftstück schenkte dieser Ritter dem Kloster Formbach/Inn zwei Bauerngüter im Orte Raach (OÖUB I 649 Nr. 72). Dieser Reginbot war wahr-scheinlich mit dem Raum um Raach, Schlagl und Sonnleiten von dem Grafen Formbach-Pitten belehnt worden. Da die Burg Wartenstein innerhalb dieses Ge-bietes liegt - damals bestand sie noch nicht - so wird dieser Ritter der erste erwähnte Besitzer dieses Gebie-tes gewesen sein. Sein festes Haus kann in Raach an-genommen werden. Ungefährt 60 Jahre später scheint bereits ein "Hermannus de Wartenstein" (OÖUB I 707 Nr. 254) auf; noch um 1170 wird ein Eberhard von Raach erwähnt, es kann daher die Erbauung der Burg nach 1170 und vor 1190 gesetzt werden. Hermann war ein niederer Dienstmann der steir. Ottokare und kann als Bauherr angesehen werden. Es ist nicht ausge-schlossen, dass er aus der Familie der Grafen von Pitten stammte, vielleicht sogar mit Hermann von Pitten identisch ist. Um 1215 dürfte er gestorben sein und sein Bruder (?) Konrad trat die Nachfolge an, der in einer Urkunde aus 1220 nicht mehr die Bezeichnung miles, sondern ministerialis führt, er war also in der Rangordnung gestiegen; denn ein solcher Dienstherr hatte das Recht, eigene Gefolgsleute (milites) zu haben. Für die nächsten sechs Jahrzehnte fehlen alle Nachrichten. Erst 1287 scheint Wartenstein wieder auf und wird in der betreffenden Urkunde als "castrum" bezeichnet; d.h. sie war also bereits eine Burg mit militärischer Funktion! Heinrich von Stubenberg hieß der neue Herr, dem "her Ercheger" folgte, vermutlich ein außerehelicher Sohn des Stubenbergers. Nach dem Tode Erchengers, zwischen 1311 und 1326, wurde die Burg landesfürstlich. Die österr. Herzöge belehnten die Herren von Falkenberg mit dem "vest haus", d.h. eine stark befestigte Anlage = Burg. Die Falkenberger hatten ihren bedeutendsten Besitz n. der Donau im Kampgebiet, Wartenstein wurde durch Pfleger ver-waltet. Nach dem Tode des letzten Falkenbergers, 1355, traten die Herren von Capellen und die Herren von Wallsee als nächste Verwandte die Erbschaft an, aber diese verzichteten noch im selben Jahr zugunsten der Capeller, die aber auch nicht lange im Besitz der Herrschaft Wartenstein blieben, sie verkauften alles dem Landesfürsten, der aus wehrpolitischen Gründen daran interessiert war (Semmering). Die 1379 erfolgte Länderteilung zwischen den Herzogen Albrecht III und Leopold III wirkte sich auch für Wartenstein aus. Hzg. Leopold III sah sich infolge seiner ungünstigen Finanz-lage gezwungen, diesen Besitz 1380 an Hermann I von Cilli zu verpfänden. Diese Grafen von Cilli blieben aber nur 2 Jahre Herren von Wartenstein, denn 1382 kaufte Hzg. Albrecht III die Herrschaft um 4000 Pfd. zurück; diese Summe hatte er von Iwan von Bernstein erhalten. So hatte die albertinische Linie der Habsburger den Besitz erworben, die Verwalter waren Burggrafen. Von Hzg. Albrecht V bekam 1412 Leopold von Eckartsau Burg und Herrschaft als "Leibgeding", aber bald darauf bewog die wehrpo-litische Bedeutung der Veste den Herzog, diese wieder in ldfl. Besitz zu nehmen; der Eckartsauer erhielt dafür Schaunberg/OÖ. Wieder war es die schlechte Finanz-lage, die Hzg. Albrecht V zwang, Wartenstein 1428 an seinen Vetter Friedrich IV. von Tirol zu verpfänden. War es auch Herzog Albrecht gelungen, die Ver-pfändung nach einigen Jahren wieder aufzuheben, so musste er doch nach seiner Wahl zum Deutschen König eine neuerliche Pfandsumme auf Wartenstein von dem Tiroler aufnehmen, wodurch die albertinische Linie diesen Besitz verlor. Nach dem Tode Albrechts V (II.) hatte Friedrich V. von Steiermark, der spätere K. Friedrich III., die Vormundschaft über Sigmund, dem Sohne Friedrich IV. von Tirol, übernommen und hob die Verpfändung zu Lasten seines Mündels auf, dem es auch trotz verschiedener Bemühungen nie mehr gelang, die Herrschaft Wartenstein zu erwerben, der Besitz war wieder landesfürstlich geworden, Pfleger führten die Verwaltung. In den Siebzigerjahren d. 15 Jh. übergab diesen Besitz der Kaiser dem von ihm ge-gründeten St. Georgsorden, um diesem Orden eine finanzielle Grundlage zu schaffen. In den Wirren zwischen K. Friedrich III. und Kg. Matthias Corvinus war es diesem gelungen, einen siegreichen Vorstoß in das Semmeringgebiet zu machen, Wartenstein war in höchster Gefahr, in die Hände von Ungarn zu fallen. Da erzielte der damalige Hochmeister des St. Georgorden mit Kg. Matthias Corvinus einen Vergleich - Wartenstein wurde neutralisiert. Dieser Zustand währte aber nicht lange, das siegreiche Vor-dringen der Ungarn über den Semmering in das Mürztal entschied auch das Schicksal der Burg, ohne belagert worden zu sein, kam sie in den Besitz des ung. Königs. Nach seinem Tod 1490, setzte unter K. Maximilian I. die Wiedergewinnung der Steiermark und (Nieder-)Österreichs ein und im Zuge dieses militärischen Vorgehens wurde auch Wartenstein wieder habsburgisch. In all diesen schweren Zeiten saßen hier die Pfleger des Ordens, der in eine Krise geraten war und dringend einer Reorganisation bedurfte. Um die Rettung zu erreichen, übergab der Hochmeister einen Teil der Ordensgüter dem Bischof von Wr. Neustadt, der sich verpflichten musste, selbst in den Orden einzutreten und "die in Wiener Neustadt ansässigen Georgritter mit Quartier und Verpflegung zu versorgen". In der darüber ausgestellten Urkunde vom 6. Nov. 1522 scheint u. a. der Pfleger Wolfgang Leroch (Lerch) als Zeuge auf, der ein sehr umsichtiger Verwalter war. Während des Einfalles der Türken blieb die Veste verschont, obwohl die Umgebung schweren Schaden litt.

 

Da der neue Bischof von Wr. Neustadt, Johann Fabri, dem Orden nicht beitrat, verlangte der Hochmeister Prantner die Rückgabe aller seinerzeit übergebenen Güter. Es kam zu einer grundlegenden Veränderung im Gutsbesitz. Nach dem Tod des genannten Hochmeisters (1541) wurde von K. Ferdinand I. die ldfl. Finanzkammer mit der Ver-waltung des Ordensbesitzes betraut. Die immer noch bestehende Gefahr neuer Türkeneinfälle zwang den Kaiser zu starken Rüstungen, wozu er reiche Geldmittel benötigte. Mit Zustimmung des Papstes wurde auch die Herrschaft Wartenstein verpfändet, die Geldgeber mussten sich u. a. verpflichten, für die Wehrhaftigkeit der Burg zu sorgen und auch bei der Bestellung der Verwalter machte der Landesfürst seinen Einfluss geltend. Von den Pächtern dieser Zeit sei Christoph Urschenbeck genannt, der sich bemühte, den Besitz als freies Eigentum seiner Familie sicher-zustellen. Er verstand es durch Darlehen an den Landesfürsten, das ganze Gut zu seinen Gunsten zu belasten, welche Finanzpolitik sein Sohn Bernhart fortsetzte und dem es gelang, Burg und Herrschaft von dem ideenmäßigen Rechtsnachfolger des St. Georgordens, dem Grazer Kollegium der Jesuiten, käuflich als Eigentum zu erwerben. Bis 1633 (?) saßen die Urschenbeck auf Wartenstein; ihnen folgten die Herren von Petrowitsch. Durch eine Testamentsklausel des Georg Andreas aus diesem Geschlecht, sollte beim Aussterben aller Erbberechtigten dieses Hauses der Wiener Servitenorden die Rechtsnachfolge antreten, Casimir gelang es aber, von den Serviten eine Verzichtserklärung auf ihre Ansprüche zu erreichen. In dem langen Rechtsstreit gegen die Urschenbecks wegen der Höhe des Kaufbetrages war Casimir nicht so glücklich, er verlor den Prozess und musste 71.000 Gulden nachzahlen. Bis 1720 blieben die Petrowitsch Eigentümer, dann folgten die neapolitanischen Grafen Stella, die infolge ihrer Stellungen, die sie bekleideten, selten auf Wartenstein weilten und daher Verwalter bzw. Pächter bestellten, was auch von ihren Nach-folgern gesagt werden kann. Es war die Familie Caracciolo, die bis 1870 die Herrschaft besaß. Einem Verwalter dem ein oder zwei Kanzlisten, ein Jäger und ein Gerichtsdiener zur Seite standen, oblag die Betreuung der Güter und des Schlosses, in welchem sie amtierten und wohnten. Der nächste Eigentümer war das Haus Liechtenstein. Während des 2. Weltkrieges waren im Schloß staatliche und Wehrmachtsstellen untergebracht. Im April 1945 wurde durch das Vordringen der Russen dieser Raum Kampfgebiet und nachher der Bau von der Besatzungsmacht bean-sprucht. Von dem Fürsten Franz Josef II. von und zu Liechtenstein wurde 1957 im Auftrag des schwe-dischen Industriellen und Philantropen Dr. Axel L. Wenner-Gren das Schloss angekauft und zu dem europäischen Zentrum seiner wissenschaftlichen Stiftung - Wenner-Gren Foundation for Anthropo-logical Research of New York - durch den Architekten Richard Praun umgestaltet. Die feierliche Übergabe an die Anthropologen erfolgte am 17. Aug. 1958.

Durch den Torturm mit seinem Haupttor und der Fußgängerpforte kommt man in den langgestreckten Hof. An seiner W-Seite die ehem. alte Hochburg mit Palas und viereckigem Berchfrit; an diesen Bautrakt schließt nördlich die (neue) Stiegenanlage mit ihren beiden Podesten an, dann folgt der Küchentrakt. Die O-Seite des Hofes nimmt der nach 1957 umgebaute Gebäudeteil ein, an dessen südlichem Ende sich ein zweiter Berchfrit erhebt, sein oberstes dreifenstriges Geschoß kragt vor. Die schwach ovalförmige Anlage schließt im N ein starker Wachtturm ab. Der W-Trakt der Anlage mit Berchfrit und Palas kann i. d. 4. V. d. 12. Jh. gesetzt werden. Mit größter Wahrscheinlichkeit wurde im Zuge dieses Baugeschehens auch eine der Zeit entsprechende einfache Ringmauer errichtet. Es war somit jene dreieckige Grundrissgestaltung geschaffen worden, die dann in der fortschreitenden Entwicklung der Wehrhaftigkeit zur Errichtung der beiden Türme am N-Ende und in der SO-Ecke führte an der Innenseite der Ringmauer standen sicher einfache Holzbauten, die als Schupfen und Stallungen Verwendung fanden. Damit war die ma. Burg vollendet, die infolge ihrer strategischen Bedeutung mit Recht die Bezeichnung castrum führte. Die Gotik nahm nur geringe Bauänderung vor: die bis 1873 in der urspr. Form bestehende Kapelle mit ihren Fresken war erbaut worden und mancher Innenraum erhielt gotischen Schmuck. Die kommende Renaissance ge-staltete auch diesen Bau in ihrem Geiste um, der ma. Baucharakter musste modernen Wohn- und Vertei-digungsanlagen Platz machen. Die ö. Ringmauer wurde Außenmauer des hier errichteten Wohntraktes und ein ähnlicher Einbau wurde zwischen Hochburg und N-Turm geschaffen; diese Um- bzw. Neubauten können i.d.3.V.d.16.Jh. gesetzt werden. In die Zeit d.1.H.d.17.Jh. fällt die Errichtung des Torturmes und die sich zu seinen beiden Seiten erstreckenden Bastionsanlagen wie auch der neuen Kapelle. Dies war der Bauzustand bis 1873. Eine Überprüfung der "Zufluchtsörter" wegen der drohenden Türkengefahr ergab zwar auf Wartenstein hinreichende Waffen- und Munitionsvorräte, aber einen schlechten Vertei-digungszustand, was Schloss und Umgebung fühlen mussten. In einem Bericht aus 1748 wird dagegen der Bauzustand als ein guter bezeichnet. Kleine bauliche Veränderungen wurden von dem Architekten Ignaz Banko in den siebziger Jahren d.19.Jh. vorgenommen. Der bereits im 17. Jh. bis zur Dachhöhe angetragene SO-Turm wurde wieder erhöht, die beiden anderen Türme bekamen oben vorkragende Stockwerke und einige Gebäude Erker und Balkone, alle Bauteile wurden neu gedeckt.
Die Burg war der verwaltungspolitische Sitz der gleichnamigen Herrschaft, die vor allem den oben genannten Raum um Raach, Schlagl und Sonnleiten umfasste, und hier saß der Herr, der über jene Rechtsfälle entschied, für welche die niedere Gerichtsbarkeit zuständig war und dem auch die Ausübung der Ortsobrigkeit für leichte und schwere Polizeiübertretungen oblag. Aus einem Schriftstück des 16. Jh. geht hervor, dass damals die Herrschaft in ein unteres und oberes Amt geteilt war.

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